Bettensteuer
Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt seit dem 01. Januar 2013 eine Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.
Somit muss in Hamburg für jeden beruflich zwingend erforderlichen Hotelaufenthalt pro Gast ein gesonderter Nachweis geführt werden. Die Bescheinigung gilt immer nur für einen zusammenhängenden Aufenthalt. Bei Firmengästen (zum Beispiel Monteure) die Freitags abreisen und Montags wieder anreisen, müssen die Bescheinigungen erneut vorgelegt werden und müssen vom Hotel für 4 Jahre archiviert werden.
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Finanzbehörde der Stadt Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg